Physiotherapie auf ärztliche Verordnung
In der Regel werden Patient:innen von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin in die Physiotherapie überwiesen. Dabei wird eine Physio-Verordnung ausgestellt und die Therapie soll innerhalb von 5 Wochen gestartet werden. Die Wahl der Physiopraxis steht den Patient:innen dabei frei.
Der Ersttermin dauert bei uns immer 45min, die Folgetermine jeweils 30min. 5 Minuten pro Behandlung sind für die obligatorische Dokumentation reserviert, das heisst die tatsächliche Behandlungszeit reduziert sich auf 40 respektive 25 Minuten. Normalerweise beinhaltet eine Verordnung 9 Physiotherapiesitzungen – der Therapeut oder die Therapeutin bestimmt schlussendlich jedoch die Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen, abhängig vom Verlauf und medizinischer Indikation. Nach 36 Therapie-Sitzungen muss eine Kostengutsprache (Kogu) der Krankenversicherung vorliegen, ansonsten ist die Kostenübernahme der physiotherapeutischen Langzeitbehandlung durch den Krankenversicherer nicht gewährleistet. Für Fragen hierzu, bitten wir um eine Kontaktaufnahme.